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OLG Frankfurt, 13.06.1983 - 6 W 34/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Pengo
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1983, 753
- BB 1983, 1745
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83
Inkasso-Programm
Für die Problemanalyse, den Datenflußplan und Programmablaufplan ist dies heute überwiegend anerkannt (vgl. ; OLG Frankfurt, GRUR 1983, 753, 755; OLG Frankfurt, BB 1985, 139, H l ; BAG, GRUR 1984, 429, 431; v. Gamm WRP 1969, 96, 98; Rolle, GRUR 1974, 7, 9 und GRUR 1982, 443, 453; Sieber, BB 198.1, 1547, 1551; Haberstumpf, GRUR 1982, 142, 147).Für die Werkqualität ist weiter nicht entscheidend, daß eine Vielzahl von Programmierern bei gleicher Aufgabenstellung unterschiedliche Programme entwickeln würde (vgl. OLG Frankfurt GRUR 1983, 753, 755).
- BGH, 02.05.1985 - I ZB 8/84
Hinreichende Kennzeichnung einer Ware
Nach den heute weithin gebräuchlichen Definitionen eines Datenverarbeitungs- oder Computerprogramm ist vielmehr - in diesem Kernpunkt besteht trotz vielfacher Divergenzen in Einzelheiten weitgehend Einigkeit, auch in der von dem Bundespatentgericht zitierten Fachliteratur - ein solches Programm eine mehr oder minder fertige Anweisung zum Umgang mit einem technischen Gerät (BGHZ 67, 22, 28 - Dispositionsprogramm) oder - in der Definition nach DIN 44300 - "eine zur Lösung einer Aufgabe vollständige Anweisung zusammen mit allen erforderlichen Vereinbarungen" (vgl. dazu im einzelnen auch Zahn, GRUR 1978, 207, 209; Kolle, GRUR 1982, 443, 444;… Geiger/Schneider, Umgang mit Computern, 2. Aufl. 1981, S. 42; ebenso auch OLG Frankfurt, GRUR 1983, 753, 755 - Pongo). - OLG Köln, 18.10.1991 - 6 U 58/91
Computerspiele; Urheberrecht; Computerprogramm; Filmwerk; Persönliche Schöpfung; …
Der gegenteiligen Auffassung des OLG Frankfurt (GRUR 1983, 753, 756 - "P." - und GRUR 1983, 757 - "D.") und des ihm folgenden OLG Düsseldorf (CR 1990, 394, 396) vermag sich der Senat daher jedenfalls für die in den letzten Jahren im Verkehr befindlichen Videospiele nicht anzuschließen. - OLG Stuttgart, 24.03.2000 - 2 U 202/99
Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs und der Bewerbung von mit einer …
Eine dahingehende Abmahnung hätte, wie auf der Hand liegt, ohne weiteres die Gefahr heraufbeschworen, daß die Antragstellerin ihren Anspruch auf Beseitigung der Markenverletzung, bestehe er nun nach § 18 I MarkenG als Anspruch auf Vernichtung oder lediglich nach § 1004 analog BGB als Anspruch auf Entfernung der Kennzeichnungen, nicht mehr durchsetzen könnte (so auch OLG Frankfurt GRUR 1983, 753, 756/757).