Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.06.1983 - 6 W 34/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4061
OLG Frankfurt, 13.06.1983 - 6 W 34/83 (https://dejure.org/1983,4061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.06.1983 - 6 W 34/83 (https://dejure.org/1983,4061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juni 1983 - 6 W 34/83 (https://dejure.org/1983,4061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,4061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Pengo

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 7, Abs. 2, 7 Abs. 2, 23, 95 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1983, 753
  • BB 1983, 1745
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Für die Problemanalyse, den Datenflußplan und Programmablaufplan ist dies heute überwiegend anerkannt (vgl. ; OLG Frankfurt, GRUR 1983, 753, 755; OLG Frankfurt, BB 1985, 139, H l ; BAG, GRUR 1984, 429, 431; v. Gamm WRP 1969, 96, 98; Rolle, GRUR 1974, 7, 9 und GRUR 1982, 443, 453; Sieber, BB 198.1, 1547, 1551; Haberstumpf, GRUR 1982, 142, 147).

    Für die Werkqualität ist weiter nicht entscheidend, daß eine Vielzahl von Programmierern bei gleicher Aufgabenstellung unterschiedliche Programme entwickeln würde (vgl. OLG Frankfurt GRUR 1983, 753, 755).

  • BGH, 02.05.1985 - I ZB 8/84

    Hinreichende Kennzeichnung einer Ware

    Nach den heute weithin gebräuchlichen Definitionen eines Datenverarbeitungs- oder Computerprogramm ist vielmehr - in diesem Kernpunkt besteht trotz vielfacher Divergenzen in Einzelheiten weitgehend Einigkeit, auch in der von dem Bundespatentgericht zitierten Fachliteratur - ein solches Programm eine mehr oder minder fertige Anweisung zum Umgang mit einem technischen Gerät (BGHZ 67, 22, 28 - Dispositionsprogramm) oder - in der Definition nach DIN 44300 - "eine zur Lösung einer Aufgabe vollständige Anweisung zusammen mit allen erforderlichen Vereinbarungen" (vgl. dazu im einzelnen auch Zahn, GRUR 1978, 207, 209; Kolle, GRUR 1982, 443, 444; Geiger/Schneider, Umgang mit Computern, 2. Aufl. 1981, S. 42; ebenso auch OLG Frankfurt, GRUR 1983, 753, 755 - Pongo).
  • OLG Köln, 18.10.1991 - 6 U 58/91

    Computerspiele; Urheberrecht; Computerprogramm; Filmwerk; Persönliche Schöpfung;

    Der gegenteiligen Auffassung des OLG Frankfurt (GRUR 1983, 753, 756 - "P." - und GRUR 1983, 757 - "D.") und des ihm folgenden OLG Düsseldorf (CR 1990, 394, 396) vermag sich der Senat daher jedenfalls für die in den letzten Jahren im Verkehr befindlichen Videospiele nicht anzuschließen.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2000 - 2 U 202/99

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs und der Bewerbung von mit einer

    Eine dahingehende Abmahnung hätte, wie auf der Hand liegt, ohne weiteres die Gefahr heraufbeschworen, daß die Antragstellerin ihren Anspruch auf Beseitigung der Markenverletzung, bestehe er nun nach § 18 I MarkenG als Anspruch auf Vernichtung oder lediglich nach § 1004 analog BGB als Anspruch auf Entfernung der Kennzeichnungen, nicht mehr durchsetzen könnte (so auch OLG Frankfurt GRUR 1983, 753, 756/757).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht